Versammlungsstätten sind Räumlichkeiten für über 200 Personen oder Räumlichkeiten mit Bühnen oder Szenenflächen, wenn diese Räume mehr als 100 Personen fassen.
In Versammlungsstätten gelten auch besondere Vorschriften nach der Versammlungsstättenverordnung.
Als Versammlungsstätten kennen wir die Oper, das Theater, das Schauspielhaus, das Musical, das Kino, die Schul - Aula, Mehrzweckhallen, Sportstadien ect.
Hier kommen viele Menschen zusammen. Wenn ein Feuer ausbricht, ist die Gefahr groß, daß eine Panik ausbricht, die meist zu Schwerverletzten oder gar Toten führt.
Wie Sie bestimmt aus Zeitungsberichten entnommen haben, sind die meisten Versammlungsstätten, in denen ein Feuer ausbrach, abgebrannt. Zum Glück brannten diese nicht während Besucher im Hause waren.
Wissen Sie, wie Sie eine Panik vermeiden können?
Bedenken Sie, daß bei der Panikvermeidung die Art der Veranstaltung (Theater, Oper, Komödie, Musikveranstaltung, Betriebsfeier, Karnevalsveranstaltung, Verwendung von Bühnenfeuerwerk und pyrotechnischen Effekten) beachtet werden muß.
Sollte oder muß doch mal eine Brandsicherheitswache anwesend sein?
Sind Ihre Mitarbeiter/Innen im Brandschutz unterwiesen?
Kennen Sie die Wirkungen Ihrer brandschutztechnischen Einrichtungen (Löschdecke, Kübelspritze, Feuerlöscher, Wandhydrant, Regenanlage, Schutzvorhang, Rauchabzug, Hausalarm, Brandmeldeeinrichtung, Rauchschutztüren, Feuerschutztüren, Notausgänge)?
Möchten Sie einige Fragen beantwortet haben, wünschen Sie eine Unterweisung Ihrer Mitarbeiter/Innen, dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Wir helfen Ihnen gern bei der Vorbeugung und Brandverhütung weiter.
Wir machen Sie wieder sensibel für die möglichen Brandgefahren und helfen Ihnen, die immer wieder kommende Betriebsblindheit zu vertreiben.
Damit Ihre Veranstaltungen immer ein Erfolg bleiben und nicht in ein katastrophales Inferno führen.
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Besuchen Sie auch unsere Neue Homepage unter www.brandschutzbeauftragter.biz
oder besuchen Sie unseren Shop
|