Nach einem gemeinsamen Runderlaß der Kultusminister und der Innenminister sind die Schulen verpflichtet, jährlich zwei Räumungsübungen durchzuführen.
Bei der ersten soll über entsprechende Brandschutzmaßnahmen gesprochen werden. Zum anderen soll bei einer Räumungsübung die örtliche Feuerwehr anwesend sein.
Findet an Ihrer Schule eine fachliche Unterweisung der Lehrkräfte und der Schüler statt?
Kommt Ihre Feuerwehr dem Auftrag der Brandschutzerziehung nach dem Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) nach?
Wenn nicht, sind wir gerne bereit Ihnen dabei zu helfen, daß eine fachlich qualifizierte Unterweisung stattfindet.
Wir sprechen offen über den Brandschutz und geben auch Tips für die Brandverhütung Zuhause. Laden Sie dazu auch die Eltern ein.
Viele Brände zeigen immer wieder wie leichtsinnig mit Feuer umgegangen wird, oft sind auch elektrische Geräte der Brandauslöser. Welche Möglichkeiten des Schutzes gibt es?
Wer achtet auf den Brandschutz in den Schulen?
Oft werden in Schulen irgendwelche Räume, auch Kellerräume für Schulfeste, Partys und als Probenräume für Musikgruppen genutzt. Sind diese Räume für diese Art der Nutzung genehmigt? Bestehen hier eventuell Gefahren? Ist ein vorgeschriebener 2. Rettungsweg vorhanden?
Wir sind gern bereit Ihnen bei der Beantwortung dieser Fragen und bei einem Unterricht über den Vorbeugenden Brandschutz behilflich zu sein.
Besuchen Sie auch unsere Neue Homepage unter www.feuerloeschuebung.de
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