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Geschäftshäuser, Verkaufsstätten von über 2000 qm müssen in NRW je 2000 m⊃2; eine Selbsthilfekraft für den Brandschutz (sogenannte Hausfeuerwehr) haben. Ihr Geschäftshaus ist etwas kleiner, dann sollten Sie überlegen, ob sie nicht auch eine Betriebsfeuerwehr einrichten sollten.

Denken Sie daran, zu Ihnen kommen täglich viele Kunden, Sie erhalten täglich Lieferungen, werden da nicht doch mal die Rettungswege und Notausgänge verstellt.

Was ist, wenn es gerade in diesem Augenblick brennt?

Wodurch entstand der Brand? Sie fragen Sie sich, welche Ursachen gibt es hierfür? Eventuell technische Defekte an Geräten, brennbare Kleidung oder brennbare Materialien, die zu nah an Scheinwerfern und Punktstrahlern stehen, durch Rauchen usw.

Sind Ihre Mitarbeiter/Innen für den Gefahrenfall geschult?

Führen Sie jährlich einmal vor Geschäftsöffnung eine Räumungsübung durch?

Haben Sie eine Brandschutzordnung auf Ihr Geschäft abgestimmt und ist diese auch allen bekannt?

Wenn nicht, sind wir gern bereit, Ihnen bei einer jährlichen Unterweisung Ihrer Mitarbeiter/Innen behilflich zu sein.

Besuchen Sie auch unsere Neue Homepage unter www.brandschutzbeauftragter.biz

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